Gebühren

Gebühren: die einzelnen Tarife

Die aktuelle Gebührensatzung für die Kunden des Abwasserzweckverbandes (AZV) Westliche Mulde beinhaltet verschiedene Tarife: für die zentrale sowie dezentrale Entsorgung des Abwassers beziehungsweise eine Niederschlagswassergebühr.

Für die Entsorgung des Schmutzwassers über die zentrale öffentliche Abwasserbehandlungsanlage und eine biologisch arbeitende Kläranlage zahlt der Kunde im Gebiet des AZV Westliche Mulde eine Grund – und Leistungsgebühr. Die Leistungsgebühr beträgt 3,60 Euro/m³. Die Grundgebühr ist gestaffelt nach dem Nenndurchfluss des Wasserzählers. Für den Wasserzähler mit dem Dauerdurchfluss Q3 4,0 beträgt die Grundgebühr 10,21 Euro/Monat.

Die Gebühr für die Behandlung des Schmutzwassers in einer biologisch arbeitenden Kläranlage, dessen Sammeln und Fortleiten nicht der Abwasserbeseitigungspflicht des AZV unterliegt, beträgt 1,62 Euro/m³.

Die Entsorgung des Schmutzwassers über die zentrale öffentliche Abwasseranlage in den Vorfluter (ohne Behandlung in einer biologisch arbeitenden Kläranlage) kostet 2,10 Euro/m³.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,59 Euro/m² und Jahr für jeden angefangenen Quadratmeter der überbauten und befestigten Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser in die zentrale öffentliche Kanalisation gelangt. Als befestigt gilt eine Fläche, wenn das Niederschlagswasser hier nicht oder nur in unbedeutendem Umfang im Erdreich versickern kann.

In Paragraph 8, Absatz 2 der Gebührensatzung sind die Gebühren für die dezentrale Entsorgung aufgeführt: 25,47 Euro/m³ (Grundgebühr 1,79 Euro/Monat) für das Abwasser aus abflusslosen Gruben und 35,91 Euro/m³ für das Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Vorbehandlungsanlage auf dem eigenen Grundstück, zum Beispiel eine vollbiologisch arbeitende Kleinkläranlage.

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